Reklamereglement
Ein Reglement regelt den Umgang mit Werbungen auf dem Gemeindegebiet.
Die Gemeinde Wohlen erliess für das Aufstellen von Werbungen ein Reklamereglement, das zur baurechtlichen Grundordnung gehört. Dieses grundeigentümerverbindliche Reglement bezweckt eine qualitativ gute Integration von Reklamen ins Quartier-, Strassen- und Land-schaftsbild. Zudem soll es sicherstellen, dass Werbungen die Wohnqualität und die Verkehrs-sicherheit nicht beeinträchtigen. Das Reklamereglement ordnet zusammen mit dem Plakatie-rungsplan das Anbringen von Werbungen auf dem Gemeindegebiet. Die Bestimmungen bie-ten zudem eine klare Grundlage für Gesuchstellende und die Bewilligungsbehörde.
Aktueller Stand:
Der Kanton Bern genehmigte am 12. September 2025 das Reklamereglement, das nun in Rechtskraft erwachsen ist.
