Feuerwerksverbot im ganzen Kanton Bern

Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) auf das ganze Kantonsgebiet erweitert. Zudem ist das Zünden von Feuerwerkskörpern und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen auf dem ganzen Kantonsgebiet generell verboten, also auch ausserhalb der Feuerverbotszonen. Generell verboten sind auch das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern. Feuerwerke auf Seen sind möglich. Das Feuerverbot wurde auf den ganzen Kanton Bern ausgeweitet. Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter haben diese Entscheide bereits jetzt gefällt, um Planungssicherheit für den 31. Juli / 1. August 2026 zu schaffen. Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren am 6. August 2026 neu beurteilt.

Waldbrandgefahr Kanton Bern

Feuerverbot im Wald und Waldesnähe: Was gilt?

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