In der Gemeinde Wohlen fällen die Stimmberechtigten ihre Entscheide in kommunalen Angelegenheiten an der Gemeindeversammlung.
Zweimal pro Jahr (Juni und Dezember) finden ordentliche und je nach Geschäftsanfall zusätzlich ausserordentliche Gemeindeversammlungen statt. Geleitet wird die Gemeindeversammlung durch die Leiterin oder den Leiter der Gemeindeversammlung. Diese Person und ihre Stellvertretung werden für vier Jahre gewählt.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Wohlen angemeldet sind, werden zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind als Gäste ebenfalls willkommen.
Leitung: Heinrich Summermatter (FDP), Aumattweg 15, 3032 Hinterkappelen
Stellvertretung: Fred Scholl (SPplus), Kappelenring 42 B, 3032 Hinterkappelen
Die Traktandenliste für die nächste Gemeindeversammlung wird vom Gemeinderat festgelegt und 30 Tage vor der Versammlung online über die Plattform www.ePublikation.ch, in den Gmeinds News und an dieser Stelle publiziert.
Die Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst:
Jahresrechnung und Jahresberichte 2024
Die Rechnung 2024 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 4'100'709.45 ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von CHF 857'158.01. Der Ertragsüberschuss wird dem Bilanzüberschuss (Eigenkapital) zugeführt. Dieser beträgt per Ende 2024 CHF 14'094'865.56 und die finanzpolitische Reserve, welche als zusätzliches Eigenkapital betrachtet werden kann, CHF 3'560’187.79. Die Jahresrechnung und der Jahresbericht 2024 des Gemeinderates wurden durch die Stimmberechtigten genehmigt. Der Jahresbericht der Geschäfts- und Ergebnisprüfungskommission GEPK wurde zur Kenntnis genommen.
Sanierung Meikirchstrasse, Uettligen; Kreditgenehmigung
Für die Sanierung der Meikirchstrasse genehmigte die Gemeindeversammlung einen Kredit von CHF 244'000.00.