Gemeindeversammlung

In der Gemeinde Wohlen fällen die Stimmberechtigten ihre Entscheide in kommunalen Angelegenheiten an der Gemeindeversammlung.

Durchführung

Zweimal pro Jahr (Juni und Dezember) finden ordentliche und je nach Geschäftsanfall zusätzlich ausserordentliche Gemeindeversammlungen statt. Geleitet wird die Gemeindeversammlung durch die Leiterin oder den Leiter der Gemeindeversammlung. Diese Person und ihre Stellvertretung werden für vier Jahre gewählt.

Nächste Versammlungen

  • Dienstag, 2. Dezember 2025 (ordentliche Gemeindeversammlung) 
  • Dienstag, 31. März 2026 (evtl. ausserordentliche Gemeindeversammlung)
  • Dienstag, 16. Juni 2026 (ordentliche Gemeindeversammlung)
  • Dienstag, 20. Oktober 2026 (evtl. ausserordentliche Gemeindeversammlung)
  • Dienstag, 1. Dezember 2026 (ordentliche Gemeindeversammlung) 

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Wohlen angemeldet sind, werden zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind als Gäste ebenfalls willkommen.


Leitung: Heinrich Summermatter (FDP), Aumattweg 15, 3032 Hinterkappelen

Stellvertretung: Fred Scholl (SPplus), Kappelenring 42 B, 3032 Hinterkappelen

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